Der Zählerschrank ist bei neuen Solaranlagen oft ein wichtiger Kostenfaktor denn er muss den aktuellen Anforderungen des Netzbetreibers genügen.
Umbau oder neuen Zählerschrank ist die Frage die der Elektriker beantworten kann.
Eine Erweiterung kann auch teurer als ein neuer Zählerschrank werden wenn die Arbeiten zu umfangreich werden.
Hier ein paar Infos zum Zählerschrank und den Vorschriften:
Allgemeine Montagevorschriften für Zählerschränke.
Auf einer Mindesthöhe von 1,10 m bis max 1,80 m (wartungs und bedienerfreundlich). Das Zählerfenster muss min. 0,80 m bis max. 1,80 m betragen.Der Zählerschrank darf nicht unterhalb von Gas oder Wasserleitungen verbaut werden. Vor dem Zählerschrank muss ausreichend Platz für Wartungsarbeiten vorhanden sein.
Bestehend aus folgenden Feldern:
AAR oder OAR Anschlusseitiger Anschlussraum
Maße 300 mm hoch. Raum für: Hauptleitungsabzweigklemmen (HLAK) oder Hauptschalter, Freigaberelais, FI-Schutzeinrichtungen, SLS/LS-Schalter und Kombinationen dieser beiden Geräte (z. B. FI/LS), Überspannungsschutz (SPD), HANSchnittstellen,
Bei Bestandsschränken ist zwingend erforderlich den Netzbetreiber für Ausnahmen zu kontaktieren.
Zählerfeld muss 450 mm hoch sein. 300 mm stehen für die Aufnahme der Messeinrichtung (eHz) zur Verfügung. (Bei Anlagen größer 25 kWp muss ein zusätzlicher Zählerplatz für einen Funkrundsteuerempfänger (FRE) eingeplant werden.)
RfZ Platz für Zusatzanwendungen